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   BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88   

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BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88 (https://dejure.org/1989,3783)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1989 - 1 WB 79.88 (https://dejure.org/1989,3783)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79.88 (https://dejure.org/1989,3783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88
    Zwar ist die Entziehung des Sicherheitsbescheides nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwGE 53, 134, 136 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]; 83, 90, 93) [BVerwG 12.12.1985 - 1 WB 8/85].

    Damit wird sichergestellt, daß keine anderen - neuen - Sicherheitsbedenken bestehen, derentwegen die Erteilung des Sicherheitsbescheides abgelehnt werden müßte (vgl. BVerwGE 53, 134, 136 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]; 83, 90, 93) [BVerwG 12.12.1985 - 1 WB 8/85].

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88
    Der Antrag soll eine eigene, aus sich selbst heraus wenigstens im Ansatz verständliche Begründung enthalten (vgl. BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschluß vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74).

    Für truppendienstliche Erstmaßnahmen - auch des BMVg - ist nach der Wehrbeschwerdeordnung keine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Februar 1986 - 1 WB 123/85 - vgl. BVerwGE 43, 308 f.; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 58/82).

  • BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85

    Entziehung von Sicherheitsbescheiden - Wehrbeschwerde - Bestehen des

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88
    Zwar ist die Entziehung des Sicherheitsbescheides nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwGE 53, 134, 136 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]; 83, 90, 93) [BVerwG 12.12.1985 - 1 WB 8/85].

    Damit wird sichergestellt, daß keine anderen - neuen - Sicherheitsbedenken bestehen, derentwegen die Erteilung des Sicherheitsbescheides abgelehnt werden müßte (vgl. BVerwGE 53, 134, 136 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]; 83, 90, 93) [BVerwG 12.12.1985 - 1 WB 8/85].

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 83.90

    Ausschluss von der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit - Begründung

    Der Antrag muß jedoch eine eigene, aus sich selbst heraus wenigstens im Ansatz verständliche Begründung enthalten (vgl. BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschlüsse vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74 -, vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - und vom 25. April 1990 - 1 WB 113/89).

    Soweit dem Antragsteller aber eine Begründung aus seiner Kenntnis der Gesamtumstände möglich ist, muß er seiner gesetzlichen Pflicht auch nachkommen (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88).

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nur bei Entscheidungen auf Beschwerde oder weitere Beschwerde (vgl. §§ 12 Abs. 1 Satz 4, 16 Abs. 4 WBO) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Ablehnung eines Antrags durch den BMVg erforderlich (vgl. BVerwGE 46, 251; BVerwG Beschlüsse vom 15. Juli 1987 - 1 WB 46/87 - und vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 1 A 1128/12

    Zulässigkeit der fiktiven Versetzung eines vom Dienst freigestellten Soldaten als

    BVerwG, Urteil vom 17. November 1995 - 8 C38.93 -, NVwZ-RR 1996, 513 = juris, Rn. 16, und Beschluss vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79.88 -, juris, Rn. 46 f.; ferner Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 7 Rn. 1.
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90

    Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative

    Einer Rechtsmittelbelehrung bedurfte die Entscheidung der Geb/WiKpfS als truppendienstlicher Erstmaßnahme nicht (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. Februar 1986 - 1 WB 123/85 - vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - und vom 22. August 1989 - 1 WB 53/88).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89

    Verpflichtung des Bundesministers für Verteidigung zur Wiedereinstellung eines

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die der Antragsteller hilfsweise begehrt hat, kam schon deshalb nicht in Betracht, weil sie in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen ist und bei Versäumung einer Frist ausschließlich die Vorschrift des § 7 WBO gilt (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89

    Beschwerdeanlaß - Kenntnis der belastenden Maßnahme

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die der Antragsteller mit der weiteren Beschwerde begehrt hatte, kam schon deshalb nicht in Betracht, weil sie in der Wehrbeschwerdeordnung nicht vorgesehen ist, und bei Versäumung einer Frist ausschließlich die Vorschrift des § 7 WBO gilt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 25.92

    Beschwerde eines Soldaten gegen seine Beurteilung - Verspätete

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nur bei Entscheidungen auf Beschwerde oder weitere Beschwerde (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 4, § 16 Abs. 4 WBO) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Ablehnung eines Antrags durch den BMVg erforderlich (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47.73, 75.73 - <BVerwGE 46, 251>, vom 13. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 79.88 - und vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 83.90 -).
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